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31.  März 2025

Die neue Personalbemessung (PeBeM) nach §113c SGB XI:

Herausforderungen in der Praxis und Handlungsempfehlungen für eine Umsetzung

Im Rahmen meiner Bachelorarbeit habe ich mich intensiv mit der praktischen Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens (PeBeM) nach §113c SGB XI in der stationären Langzeitpflege beschäftigt. Während das neue Verfahren eine bedarfsgerechtere Personalausstattung gewährleisten soll, bleibt die Frage offen, wie gut es sich in der Praxis auch umsetzen lässt. Dazu wurden vier Pflegeeinrichtungen in Deutschland befragt und dabei untersucht, welchen Herausforderungen sie sich bei der Implementierung stellen müssen.
In diesem Beitrag werden die zentralen Ergebnisse der Bachelorarbeit vorgestellt und aufgezeigt, welche Auswirkungen das Verfahren bislang in der Praxis hat. Abschließend werden Handlungsempfehlungen dargestellt, die den Pflegeeinrichtungen die Umsetzung erleichtern können.

Wer sich zunächst mit den grundlegenden Aspekten von PeBeM vertraut machen möchte, findet in einem vorherigen Blogbeitrag eine ausführliche Einführung zu den gesetzlichen Grundlagen und Zielsetzungen. PeBeM – Allgemeine Informationen

Herausforderungen:

Eine zentrale Schwierigkeit bleibt der anhaltende Fachkräftemangel, der die neuen Anforderungen weiter verschärfen wird. Insbesondere die Rekrutierung von qualifizierten Pflegehilfskräften gestaltet sich schwierig, da diese Berufsgruppe bislang, bezogen auf die Personalvorhaltung, bislang kaum eine Rolle gespielt hat. Viele Einrichtungen stehen aus diesem Grund vor dem Problem, dass es nicht genügend qualifizierte Bewerber gibt und bereits verfügbare Hilfskräfte in der Einrichtung häufig wenig Motivation für eine Weiterbildung auf das QN 3 aufbringen. Dadurch droht eine Verlagerung des Fachkräftemangels von examinierten Pflegefachkräften hin zu qualifizierten Pflegehilfskräften.

Ein weiteres Hindernis ist die organisatorische Umstellung innerhalb der Einrichtungen. Die Einführung eines neuen Qualifikationsniveaus in die Dienstplanung erfordert Anpassungen in der Dienstplanung. Besonders herausfordernd ist die Integration der drei QNs in bestehende Abläufe, da bisher nur zwei Qualifikationsgruppen berücksichtigt wurden. Zudem fehlt es in vielen Pflegeeinrichtungen an technischer Unterstützung: Die vorhandene Pflegesoftware ist oft nicht auf das neue Verfahren bzw. das zusätzliche Qualifikationsniveau in der Planung ausgelegt.

Auch die gesetzliche Umsetzung erschwert die Einführung für viele Einrichtungen, da diese nicht einheitlich geregelt ist. Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern führen zu Unsicherheiten, während verbindliche Rahmenvorgaben teilweise oder ganz fehlen.

Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung des PeBeM:

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, sind gezielte Maßnahmen erforderlich, die sowohl Pflegeeinrichtungen als auch politische Entscheidungsträger unterstützen können.

Eine zentrale Empfehlung ist die Förderung der Weiterqualifizierung von Hilfskräften, die bereits im Unternehmen tätig sind, da die Rekrutierung für die QN 3-Positionen eine große Hürde darstellt. Pflegeeinrichtungen sollten gezielt Anreize schaffen, etwa durch finanzielle Unterstützung oder zusätzliche Prämien. Individuelle Entwicklungspläne und Mentoring-Programme, bei denen bereits Fachkräfte mit QN 3 oder Pflegefachkräfte als direkte Ansprechpartner fungieren und Hilfskräfte auf dem Weg zur Qualifikation begleiten, können zusätzlich helfen, den Mehrwert einer Qualifikation aufzuzeigen, Ängste abzubauen und die berufliche Identifikation mit der Pflege zu stärken. Eine stärkere Wertschätzung sowie eine offene Kommunikation sind entscheidend, um ein positives Lernumfeld zu schaffen und können dabei die Motivation für eine Weiterbildung erhöhen.

Darüber hinaus sollte die Arbeitsorganisation und Dienstplanung optimiert werden, um die neuen Berufsgruppen effizient in bestehende Abläufe zu integrieren. Investitionen in digitale Pflegesoftware sind essenziell, um die Personalstruktur sinnvoll abzubilden. Bis technische Anpassungen flächendeckend implementiert sind, können Visualisierungstafeln als Übergangslösung dienen.

Problematisch bleibt weiterhin die ungleiche Umsetzung des Verfahrens in den Bundesländern. Um den Personalmangel langfristig zu entschärfen wird eine bundeseinheitliche Steuerung gefordert. Einheitliche Rahmenbedingungen und standardisierte Landesverträge könnten dabei für mehr Planungssicherheit sorgen. Pflegeeinrichtungen würden durch einen zentralen Ansprechpartner auf Bundesebene gezielt bei der Anwendung des Verfahrens unterstützt werden. Schließlich ist auch eine gezieltere Unterstützung und Beschleunigung bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte notwendig, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Bürokratische Hürden bei der Anerkennung von Abschlüssen sollten abgebaut und zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, um Pflegeeinrichtungen den Zugang zu qualifiziertem Personal erleichtern zu können.

Diese Maßnahmen für stationäre Pflegeeinrichtungen und politische Entscheidungsträger sind entscheidend, um das Potenzial des PeBeM voll auszuschöpfen und die praktische Umsetzung nachhaltig zu verbessern.

Fazit

Die Einführung des Personalbemessungsverfahrens nach §113c SGB XI ist ein wichtiger Schritt in die Richtung einer bedarfsgerechteren Personalplanung in der stationären Langzeitpflege. Doch die Praxis zeigt, dass die Umsetzung aktuell noch mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Aus diesem Grund sind gezielte Maßnahmen erforderlich, um das Potenzial des PeBeM voll ausschöpfen zu können. Nur wenn Pflegeeinrichtungen und politische Akteure gemeinsam an Lösungen arbeiten, kann das Verfahren langfristig dazu beitragen, die Pflegequalität zu sichern und die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte nachhaltig zu reduzieren.

Pflegesatzreferentin

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