Die Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung stellt für die Geschäftsleitung eines Unternehmens jeder Branche ein unabdingbares Controlling-Instrument dar.
Die für die Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen anzuwendenden Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung schreiben eine solche Kosten- und Leistungsrechnung sogar nach vorgegebenem Schema vor.
Danach sind die Personal- und Sachkosten in einem vorgegebenen Verhältnis den Pflegesatzbestandteilen der Pflegevergütung, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionsaufwendungen zuzuordnen. Auf Basis einer von uns über das gesetzliche Maß hinaus individualisierten Kosten- und Leistungsrechnung erhalten Sie eine Auswertung, anhand der Sie einen Budget-Vergleich mit den vereinbarten Pflegesätzen bis auf Einzelkostenebene durchführen können, der Ihnen als Entscheidungsgrundlage für das Kosten-Controlling oder die künftige Pflegesatzgestaltung dient.
Mit der Kosten- und Leistungsrechnung lassen sich die Daten aus dem Rechnungswesen für jede Pflegesatzverhandlung, nachfolgende Schiedsstellenverhandlungen oder Nachweisverfahren zielgerichtet aufbereiten.