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Investitions­kosten
Investitions­kosten

Investitionskosten berechnen


Pflegesätze regelmäßig zu überprüfen und neu zu verhandeln ist aus wirtschaftlicher Sicht ein Muss für jede Pflegeeinrichtung. Jedoch sollte man (zunehmend) auch die Investitionskosten neu berechnen.

Steigen Ihre Aufwendungen und sind die einst mit den Kostenträgern verhandelten Sätze nicht mehr kostendeckend, kann es für Ihre Einrichtung schnell existenzgefährdend werden.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Spezialwissen als Unternehmensberatung für Pflegeeinrichtungen. Mehrere 100 Träger bundesweit verlassen sich bei der Kalkulation und Verhandlung von Investitionskosten auf unsere Expertise und unsere professionelle Distanz. Lassen auch Sie sich beraten. Erfahrungsgemäß holen Pflegeeinrichtungen mit unserer Unterstützung deutlich mehr raus.

Lassen Sie sich durch uns bei der Investitions­kosten­verhandlung helfen:

  • 30 Jahre Erfahrung in der Kalkulation und Verhandlung von Investitionskosten
  • Betreuung von mehreren 100 Einrichtungen jeder Größe deutschlandweit
  • Professionelle Distanz und somit mehr Sachlichkeit bei der Verhandlungsführung
  • Fundierte Beratung zu Fragen rund um das Thema Pflegesätze und Investitionsaufwendungen

Unter­neh­mens­bera­tung

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Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!

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Steuer­bera­tung

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Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.

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Rechts­bera­tung

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Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.

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Investitionskosten berechnen

Investitions­kosten für ein Alten- oder Pflegeheim


Investitionskosten berechnen ist neben den Pflegesätzen ein wichtiger Entgeltbestandteil in Einrichtungen. In einem Alten- oder Pflegeheim fallen Ausgaben für die Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen einschließlich der Ausstattung unter die Investitionsaufwendungen. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für Bau oder Erwerb einer Pflegeimmobilie, Gebäudemieten oder Pachten, Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude und Beschaffung von Einrichtungsgegenständen einschließlich deren Ersatz.

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungs­unternehmens? Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Regelmäßig Investitionskosten berechnen


Während Pflegesätze meist regelmäßig nachberechnet und neuverhandelt werden, fallen Investitionskosten häufig unter den Tisch. Doch bleibt die Anpassung zu lange aus, drohen Einrichtungen in wirtschaftliche Schieflage zu geraten, weil die Investitionskosten nicht ausreichend gedeckt werden. Auch sind sprunghafte Anpassungen des Investitionsbetrags gegenüber Bewohnern oder deren Kostenträgern nur schwer zu vermitteln. Deswegen ist es unerlässlich, Investitionskosten regelmäßig zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.


Investitionskosten berechnen

Zustimmung zur gesonderten Ber­echnung betriebs­not­wendiger Investitions­auf­wendungen


Investitionsaufwendungen werden nicht über die Pflegevergütung abgedeckt. Bewohner zahlen diese ebenso wie die Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung in der Regel selbst.
Diese duale Finanzierung ist von Beginn an im SGB XI festgelegt. Je nach Bundesland oder Einrichtung bzw. landesrechtlicher Ausgestaltung bestehen jedoch Möglichkeiten auf eine öffentliche Förderung (z.B. Pflegewohngeld, Baukostenzuschüsse). In diesen Fällen müssen Bewohner Investitionskosten nur zum Teil oder gar nicht selbst tragen.

Geförderte Einrichtungen können einen Antrag auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen durch die zuständige Landesbehörde stellen. Ob es sich bei Ihrer Pflegeeinrichtung um eine geförderte handelt und damit das Zustimmungsverfahren nach § 82 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden muss, prüfen wir gerne für Sie.

Wir beraten Sie gerne!

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Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Investitions­kosten­verhandlung mit Sozial­hilfeträgern


Investitionskostenverhandlung mit Sozialhilfeträgern sind bei uns an der Tagesordnung. Wir wissen daher genau, worauf es dabei ankommt und können Sie zielorientiert vertreten. Sofern eine öffentliche Förderung nicht besteht und Bewohner die Eigenanteile und Zuzahlungen nicht selbst tragen können, springt auf Antrag der zuständige Sozialhilfeträger ein.

Oftmals wird das Entgelt mit dem Sozialhilfeträger jedoch über Jahre nicht angepasst, weil Investitionskosten nur allzu oft stiefmütterlich behandelt werden. Das kann zu einem nicht zu unterschätzenden Missverhältnis zwischen notwendiger und tatsächlich erzielter Refinanzierung der Investitionen führen. Gern prüfen wir, ob eine erneute Investitionskostenverhandlung der Kosten mit dem Sozialhilfeträger nötig ist und führen diese in Ihrem Interesse durch.