Grundlage für die Erstellung eines aussagefähigen Jahresabschlusses ist eine fundierte Finanzbuchhaltung. Die konsequente Umsetzung der spezifischen Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) ist für uns bei der Erstellung der Buchhaltung für Pflegeheime selbstverständlich.
Ebenso werden auch bei der Fertigung der Lohnbuchhaltung (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen an die Sozialversicherungsträger, etc.) die besonderen Erfordernisse der PBV für Sozial- und Pflegeeinrichtungen berücksichtigt.
Im Sinne der immer wichtiger werdenden Mitarbeiterbindung beraten wir Sie im Rahmen der Lohnbuchhaltung gerne über Möglichkeiten der Gewährung von steuerfreien oder pauschal versteuerten Leistungen z. B. zur Gestaltung von Bonusprogrammen.
Sowohl der Kontenplan der Buchhaltung für Pflegeheime als auch die Lohnbuchhaltung sind dergestalt aufbereitet, dass die für Pflegesatzverhandlungen oder Nachweisverfahren notwendige Datentransparenz gegeben ist.
Der Daten- und Belegaustausch mit dem Mandanten erfolgt bevorzugt auf dem digitalen Weg. Somit gibt es die Möglichkeit, die Belege revisionssicher unter Wahrung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu archivieren.
Auf dieser Basis erhalten Sie individuell auf Ihre Einrichtung angepasste betriebswirtschaftliche Auswertungen inkl. einer Kosten- und Leistungsrechnung nach PBV.