Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!
Pflegesatzverhandlungen
Pflegesätze gehören zu unseren Spezialgebieten. Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung oder Pflegesatzverhandlungen für Ihr Altenheim:
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Seit 30 Jahren sind wir mit unseren Kernkompetenzen in der Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung* erfolgreich für Sie tätig.
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Wir beraten Sie ausführlich, professionell und fokussiert zu Ihren Fragen rund um das Thema Pflegesätze, Pflegesatzverhandlungen und Investitionskosten.
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Zu unseren Kunden zählen mehrere 100 Träger, darunter Pflege- und Altenheime, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Ambulante Dienste und Anbieter neuer Wohnformen.
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Unseren Service stellen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung unabhängig davon, ob Sie ein kleiner Familienbetrieb oder ein großer Konzern sind.
Wir unterstützen Altenheime & Pflegeeinrichtungen jeder Art und Größe
Sie möchten die Pflegesätze für Ihr Altenheim neu berechnen und nachhaltig steigern? Vertrauen Sie auf mehr als 30 Jahre Erfahrung und Know-how in der Pflegebranche und geben Sie die Pflegesatzverhandlungen und -kalkulation in die erfahrenen Hände der HKB GmbH Beratungsgesellschaft für Pflegeeinrichtungen.
Unternehmensberatung
Unternehmensberatung
Steuerberatung
Steuerberatung
Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.
Rechtsberatung
Rechtsberatung
Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.
Mehr erfahren
Pflegesätze für Alten- & Pflegeheime richtig beantragen und verhandeln
Pflegesätze bestehen seit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes aus einer Vielzahl von Komponenten. Ihre Beantragung und Verhandlung sind daher nicht zu unterschätzen. Wir erstellen für Ihr Altenheim oder Pflegeheim gerne geeignete Pflegesatzanträge und Unterlagen für die Pflegesatzverhandlungen nach den Vorschriften des 11. und 12. Sozialgesetzbuchs. Hierbei berücksichtigen wir die Erfordernisse und Besonderheiten der Pflegesatzgestaltung der jeweiligen Bundesländer und die aktuelle Rechtsprechung.
Als Beratungsunternehmen für Pflegeeinrichtungen jeder Art und Größe und mit über 30 Jahren Erfahrung wissen wir genau, welche Aufgaben Sie Tag für Tag zu meistern haben. Deshalb stehen wir Ihnen nicht nur bei Fragen rund um Pflegesätze zur Seite. Wir bieten Ihrem Altenheim bedarfsgerechte Lösungen und Beratung zu Finanzen, Steuer und Recht.
Wir beraten Sie gerne!
Pflegesatzverhandlung nach dem SGB XI und dem SGB XII
Es ist uns ein persönliches Anliegen, im Rahmen der Pflegesatzverhandlung unsere langjährigen Erfahrungen für Sie zielführend einzusetzen. Es versteht sich von selbst, dass wir keine Abstriche machen, um für Ihre individuelle Situation die optimalen Pflegesätze für Ihr Altenheim oder Pflegeheim zu erzielen.
Mitteilung über Änderungen nach erfolgreicher Pflegesatzvereinbarung
In diesem Zusammenhang berücksichtigen wir die bundeslandspezifischen gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen sowie ein ausgewogenes Verhältnis der Personalanhaltswerte/Personalschlüssel und weiterer Leistungs- und Qualitätsmerkmale zu den von Ihnen angestrebten Pflegesätzen und Entgelten für Ihr Altenheim.