Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!
Anwalt für Erbrecht
Der deutsche Gesetzgeber hat ein komplexes System der gesetzlichen Erbfolge geschaffen. Das Erbrecht hat die Interessen des Erblassers, aber auch die seines Ehegatten und seiner Kinder im Auge. Häufig entspricht die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht dem Willen des Erblassers – gerade bei der zunehmenden Zahl von sogenannten Patchwork-Familien. Unser Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu regeln.
Wenn Sie sich nicht frühzeitig mit dem Thema der vorweggenommenen Erbfolge beschäftigen, „verschenken“ Sie hart erarbeitetes Vermögen an den Staat in Form von Erbschaftssteuer oder ggf. Sozialhilferegress. Häufig sorgt ein Aufschieben des Themas auch für ungewollten und vermeidbaren Streit zwischen den Erben. Ohnehin sollten Sie etwa alle fünf Jahre Ihre getroffenen Erbregelungen auf ihre Aktualität hin überprüfen lassen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeplanung.
Lassen Sie sich erbrechtlich beraten zu Themen wie:
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Testamentsgestaltung bei Nachkommen mit Sozialhilfebezug (sog. Behindertentestament)
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Testament und Erbvertrag
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Nachfolgeplanung
Unternehmensberatung
Unternehmensberatung
Steuerberatung
Steuerberatung
Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.
Rechtsberatung
Rechtsberatung
Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.
Mehr erfahren
Nachfolgeplanung
Auch die vermeintlich vom Erblasser optimal durchdachte Nachfolgeplanung löst häufig nicht gewollte streitige Erbauseinandersetzungen aus. Unser Anwalt für Erbrecht zeigt Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, um Zwist in der Familie gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Entscheidungsfindung ist ein Prozess, der oftmals zu Lebzeiten Konflikte aufzeigt, die man gerne ignorieren möchte. Häufig führt dies dazu, dass die Unternehmensnachfolge nicht geregelt wird, was im Regelfall die schlechteste Alternative ist.
Unser Anwalt für Erbrecht stellt Ihnen gerne zusammen mit unseren Steuerberatern verschiedene Optionen vor, Ihre Nachfolge sinnvoll zu regeln, berät und begleitet Sie bei der Entscheidungsfindung sowie den Gesprächen innerhalb des Familienkreises. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch konkrete Entwürfe von Testamenten oder Erbverträgen.
Die Nachfolgeplanung erfordert – speziell bei der Vererbung von Betrieben – eine sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen:
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Die Aufteilung des Vermögens in – meist gewünschte gleichwertige – Teile
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Die Wahl des geeigneten Unternehmensnachfolgers
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Die Abfindung von Miterben, ohne dass das übertragene Vermögen zerschlagen wird
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Entscheidung zwischen einer Übertragung zu Lebzeiten und einer Vererbung nach dem Ableben
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Die – oftmals vorschnell vergessene – Absicherung des Übertragenden
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Steueroptimierung
Wir beraten Sie gerne!
Erbrecht: Testament und Erbvertrag
Das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten der Übertragung von Vermögen: Vererbung, Vermächtnis, Vor-/Nacherbschaft, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht und, und, und. Daneben gibt es außerdem unterschiedliche Formen der Übertragung wie etwa einseitige Testamente, gemeinschaftliche Testamente von Eheleuten und Erbverträge. Damit Sie bei all der Gestaltungsvielfalt nicht den Überblick verlieren, laden wir Sie ein zur Rechtsberatung mit unserem Anwalt für Erbrecht.
Nach ausführlichen Gesprächen wählen wir für Sie die Gestaltungsformen aus, die Ihrem tatsächlichen Willen entsprechen und Auslegungsunsicherheiten vermeiden.
Übrigens: Neben der Rechtsberatung bieten wir auch Unternehmensberatung und Steuerberatung an – speziell auf die Bedürfnisse von Pflegeeinrichtungen abgestimmt.