Hat die Heimaufsicht Grund, an der Qualität einer Pflegeeinrichtung zu zweifeln, etwa weil sich Bewohner, Angehörige oder Mitarbeiter beschwert haben, setzt sie nicht selten anlassbezogene unangekündigte Überprüfungen an. Entdeckt sie dabei Mängel, wird es für Einrichtungen häufig existenzgefährdend, denn die Heimaufsicht kann Pflegeeinrichtungen mit Auflagen, Bußgeldern, Belegungsstopps oder der Schließung sanktionieren.
Damit es in Ihrem Fall nicht so weit kommt, schalten wir uns gerne als Vermittler dazwischen und prüfen die Beanstandungen der Heimaufsichtsbehörde. Wir entwickeln bei Konflikten mit der Heimaufsicht Konzepte, durch strukturierte Abläufe und Nachweise das Vertrauen der Behörde in die Verlässlichkeit Ihrer Einrichtung zurück zu gewinnen, um Belegungseinschränkungen zu vermeiden. Bei Anordnungen, Zwangsgeld- oder Bußgeldbescheiden ist es insbesondere bei gerichtlichen Verfahren von entscheidender Bedeutung, dem Gericht den richtigen Blickwinkel auf Verfahrensabläufe in der Pflege zu vermitteln und die Aussagekraft und Zusammenhänge verschiedener Teile der Pflegedokumentation verständlich zu machen.
Hier bleiben wir an Ihrer Seite – telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort in einem persönlichen Gespräch und vor Gericht.