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Prü­fung durch
Heim­auf­sicht
Prü­fung durch
Heim­auf­sicht

Prüfung durch Heimaufsicht – Durch stra­te­gi­sche Be­ra­tung Kon­flik­te ver­mei­den


Kaum eine Branche ist so stark reguliert wie die der Pflege. Die Heimaufsicht, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Pflegekassen überprüfen die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in den Einrichtungen. Hat die Aufsichtsbehörde bei ihrer Prüfung etwas zu beanstanden, helfen wir Ihnen gerne bei der Lösung des Problems.

Wir ver­hin­dern, dass Sie mit den Pfle­ge­kas­sen oder den Auf­sichts­be­hör­den in Kon­flikt ge­ra­ten, in­dem wir:

  • Sie strategisch und operativ beraten sowie bestmöglich aufstellen
  • prüfen, ob Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, z.B. Personalschlüssel einhalten
  • Verfahrensabläufe in rechtlicher Hinsicht bewerten und bei rechtlichen Lücken geeignete Prozesse und Nachweise entwickeln

Unter­neh­mens­bera­tung

Unter­neh­mens­bera­tung

Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!

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Steuer­bera­tung

Steuer­bera­tung

Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.

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Rechts­bera­tung

Rechts­bera­tung

Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.

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Prüfung durch Heimaufsicht

Vertretung gegenüber der Heimaufsichtsbehörde


Hat die Heimaufsicht Grund, an der Qualität einer Pflegeeinrichtung zu zweifeln, etwa weil sich Bewohner, Angehörige oder Mitarbeiter beschwert haben, setzt sie nicht selten anlassbezogene unangekündigte Überprüfungen an. Entdeckt sie dabei Mängel, wird es für Einrichtungen häufig existenzgefährdend, denn die Heimaufsicht kann Pflegeeinrichtungen mit Auflagen, Bußgeldern, Belegungsstopps oder der Schließung sanktionieren.

Damit es in Ihrem Fall nicht so weit kommt, schalten wir uns gerne als Vermittler dazwischen und prüfen die Beanstandungen der Heimaufsichtsbehörde. Wir entwickeln bei Konflikten mit der Heimaufsicht Konzepte, durch strukturierte Abläufe und Nachweise das Vertrauen der Behörde in die Verlässlichkeit Ihrer Einrichtung zurück zu gewinnen, um Belegungseinschränkungen zu vermeiden. Bei Anordnungen, Zwangsgeld- oder Bußgeldbescheiden ist es insbesondere bei gerichtlichen Verfahren von entscheidender Bedeutung, dem Gericht den richtigen Blickwinkel auf Verfahrensabläufe in der Pflege zu vermitteln und die Aussagekraft und Zusammenhänge verschiedener Teile der Pflegedokumentation verständlich zu machen.

Hier bleiben wir an Ihrer Seite – telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort in einem persönlichen Gespräch und vor Gericht.

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungs­unternehmens? Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Prüfbehörde Heimaufsicht: Kontrollierender Partner


Neben ihrer Rolle als Prüfbehörde hat die Heimaufsicht auch eine beratende Funktion und das nicht nur für Bewohner und Angehörige, sondern auch für Ihre Einrichtung. Deswegen sollten Sie die Heimaufsicht durchaus als Ihren Partner ansehen. So wie Sie hat die Heimaufsichtsbehörde gute Lebens- und Arbeitsumstände für Ihre Bewohner und Ihre Mitarbeiter zum Ziel. Aus diesem Grund überprüft sie Ihre Einrichtung und ordnet gegebenenfalls Maßnahmen an, die Ihnen bei der Optimierung Ihrer Einrichtung helfen sollen.

Aufsichtsbehörden


Die Prüfung durch die Heimaufsicht ist ein sehr wichtiges Kontrollorgan für Einrichtungen in der Pflege. Sie ist eine Prüfbehörde, die in turnusmäßigen Abständen Einrichtungen im Rahmen von sogenannten Regel- und Anlassbegehungen kontrolliert. Sie hat dabei die Interessen und Bedürfnisse der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und der Angestellten einer Pflegeeinrichtung im Blick. Die Heimaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, die Qualität von Wohnen, Betreuen und Arbeiten in der Einrichtung sicherzustellen.