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Zulassung
Pflege­einrichtung
Zu­lassung
Pflege­einrich­tung

Zulassung als ambulanter Pflegedienst beantragen


Einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim zu eröffnen, birgt große Verantwortung. Bevor Sie die ersehnte Zulassung in Händen halten können, muss Ihr Pflegedienst oder -heim daher eine Reihe gesetzlicher Vorgaben erfüllen.
Die Gründung und Zulassung von einem Pflegedienst oder -heim wollen über einen längeren Zeitraum geplant und gut vorbereitet sein. Als bundesweit tätige Beratungsgesellschaften spezialisiert auf die Bedürfnisse von Pflegeeinrichtungen gehören Zulassungsverfahren zu unserer Tagesordnung. Unsere Schwerpunkte liegen in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Steuerberatung sowie Rechtsberatung. Dadurch können wir Sie bei der Zulassung Ihres Pflegedienstes oder Ihres Pflegeheims ganzheitlich beraten und Sie auf sämtliche Eventualitäten vorbereiten.
Zulassung als ambulanter Pflegedienst beantragen

Lassen Sie sich bei der Zulassung als Pflegedienst oder Pflege­heim von unseren Beratern unter­stützen:

  • Über 3 Jahrzehnte Erfahrung in der praxisnahen Beratung von Pflegediensten
  • Bundesweite Betreuung von mehreren 100 Einrichtungen jeder Art und Größe
  • Gebündelte Kompetenz einer Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung *
  • Genaue Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen für die Zulassung als Pflegedienst
*Partnergesellschaft HKB GmbH Steuer­beratungs­ge­sell­schaft & Rechts­anwalts­gesellschaft

Unter­neh­mens­bera­tung

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Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!

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Steuer­bera­tung

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Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.

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Rechts­bera­tung

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Zulassung Pflegedienst beantragen

Anforderungen für die Pflege­dienst­zulassung


Wenn Sie die Zulassung als ambulanter Pflegedienst beantragen wollen, müssen Sie die Bestimmungen des SGB XI beachten. Denn dort ist geregelt, wer Pflegeleistungen bereitstellen darf und was für die Zulassung als Pflegedienst oder Pflegeheim erforderlich ist. Gemäß § 71 SGB XI müssen Sie unter anderem eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen dauerhaft gewährleisten können. Außerdem müssen Ihre Pflege und Versorgung der nach dem SGB XI und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen verlangten Qualität entsprechen.

In einer ausführlichen Beratung stellen wir Ihnen gerne sämtliche Anforderungen im Detail vor, prüfen, ob Sie diese bereits erfüllen oder wo gegebenenfalls nachjustiert werden muss, ehe Sie die Zulassung als Pflegedienst beantragen können. Von uns bekommen Sie eine fachliche Auskunft sowie praktische Hilfe auf dem gesamten Weg zur schlussendlichen Pflegedienstzulassung. Mit unserer Unterstützung stehen der Zulassung und Eröffnung von Ihrem Pflegeheim nichts im Weg.



Um die Zulassung als ambulanter Pflegedienst zu bekommen, müssen Sie mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen ausreichend Personal beschäftigst, um eine kontinuierliche Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern.
  • Für die Zulassung muss Ihr Pflegedienst außerdem unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen.
  • Beim Ausfall Ihrer verantwortliche Pflegefachkraft (Krankheit, Urlaub) müssen Sie eine entsprechende Pflegefachkraft als Vertretung haben.
  • Sie müssen eine ortsübliche Vergütung bezahlen, welche für Pflege- und Betreuungskräfte darüberhinausgehend tariflich bedingt, tariflich angelehnt oder dem regional üblichen Entgeltniveau entsprechend sein muss.
Pflegedienst Zulassung

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungs­unternehmens? Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Antrag auf Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes nach SGB XI und SGB V


Ambulante Pflegedienste müssen einen Zulassungsantrag stellen, in dem alle fachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft werden, die für die Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes erforderlich sind.

Den Antrag müssen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Pflegekasse stellen – doch nicht alleine: Wir helfen Ihnen bei der Pflegedienstzulassung und der dazu nötigen MDK-Prüfung. Denn ehe Sie Ihre Zulassung bekommen, lässt die Pflegekasse durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen, ob Ihr Pflegedienst die geforderten Anforderungen auch tatsächlich erfüllt. Ist dies der Fall, darf die Pflegekasse mit Ihnen einen Versorgungsvertrag schließen.

Wir begleiten Sie durch das gesamte Zulassungsverfahren oder die Anpassung einer bereits bestehenden Zulassung. Dafür erstellen wir mit Ihnen gemeinsam alle nötigen Anträge und kümmern uns auch um Ihren Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse. Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, um Ihnen die reibungslose Eröffnung oder Erweiterung Ihres Pflegedienstes zu ermöglichen.
Zulassung pflegedienst beantragen