Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!
Controlling für Pflegeeinrichtungen
Die Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung stellt für die Geschäftsleitung eines Unternehmens jeder Branche ein unabdingbares Controlling-Instrument dar. Die für die Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen anzuwendenden Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung schreiben eine solche Kosten- und Leistungsrechnung sogar nach vorgegebenem Schema vor.
Danach sind die Personal- und Sachkosten in einem vorgegebenen Verhältnis den Pflegesatzbestandteilen der Pflegevergütung, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionsaufwendungen zuzuordnen. Auf Basis einer von uns über das gesetzliche Maß hinaus individualisierten Kosten- und Leistungsrechnung erhalten Sie eine Auswertung. Anhand dieser können Sie einen Budget-Vergleich mit den vereinbarten Pflegesätzen bis auf Einzelkostenebene durchführen. Dieser dient als Entscheidungsgrundlage für das Kosten-Controlling oder die künftige Pflegesatzgestaltung.
Mit der Kosten- und Leistungsrechnung lassen sich die Daten aus dem Rechnungswesen für jede Pflegesatzverhandlung, nachfolgende Schiedsstellenverhandlungen oder Nachweisverfahren zielgerichtet aufbereiten.
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Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.
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Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.
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