Kommt es zum Scheitern der Pflegesatzverhandlung, scheuen wir uns nicht vor dem Gang an die Schiedsstellen nach SGB XI und SGB XII.
Wir erstellen für Sie optimal aufbereitete Schiedsstellenanträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und sonstiger relevanter Urteile.
Wir vertreten Sie im Rahmen der Schiedsstellenverhandlungen, die auf der Grundlage einer sorgfältig aufbereiteten Kalkulation der Pflegesatzbestandteile eine fach- und sachlich lückenlose Argumentation erfordern.
Da leider auch bei Schiedsstellenverfahren nicht immer Recht gesprochen wird, begleiten wir Sie in Zusammenarbeit mit der HKB GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Rechtsanwaltsgesellschaft auch bei ggf. erforderlichen weiteren Schritten vor den Gerichten.
Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle. Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.
Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz: Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel, als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.