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Jahres­abschluss / Steuer­erklärung
Jahres­abschluss / Steuer­erklärung

Jahres­abschluss für Pflegeeinrichtungen


Ein zentraler Bestandteil der Rechnungslegung eines jeden Unternehmens sind der Jahresabschluss und die Steuererklärungen. Pflegeeinrichtungen bilden da keine Ausnahme.

Doch weil das Steuer- und Abgabenrecht immer komplexer wird und die Pflege zudem stark reglementiert ist, stellen Jahresabschluss und Steuererklärung für Pflegeeinrichtungen häufig eine besondere Herausforderung dar.

Wir bieten Ihnen professionelle und verlässliche Hilfe an. Die HKB GmbH hat sich auf die betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche und rechtliche Beratung von Pflegeeinrichtungen spezialisiert und vereint somit die Kompetenzen einer Unternehmensberatung, Steuerberatung und Rechtsberatung unter einem Dach. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung und Spezialisierung genießen Sie bei uns ein breites Spektrum branchenspezifischer Lösungen zur Optimierung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten.

Lassen Sie sich bei Steuer­angelegen­heiten von uns helfen:

  • Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Beratung von Pflegeeinrichtungen
  • Betreuung von mehreren 100 Trägern von Heimen bundesweit
  • Kompetente Steuerberatung auch für Branchen abseits der Pflege
  • Rechtssicheres Erstellen von Jahresabschluss und Steuererklärung

Unter­neh­mens­bera­tung

Unter­neh­mens­bera­tung

Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!

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Steuer­bera­tung

Steuer­bera­tung

Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.

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Rechts­bera­tung

Rechts­bera­tung

Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.

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Jahresabschluss & Steuererklärung Pflegedienst

Mit der HKB GmbH Rechts­sicherheit erlangen


Die Steuergesetzgebung ändert sich in regelmäßigen Abständen. Dadurch sind das Ausfüllen der Steuererklärung und das Erstellen des Jahresabschlusses für Pflegeeinrichtungen allein meist kaum zu bewältigen ohne einen Steuerberater, der sich mit den Gesetzesänderungen und der aktuellen Rechtsprechung deutscher Finanzgerichte auskennt. Gerne kümmern wir uns für Sie um Ihre steuerlichen Belange. Wir haben uns auf die besonderen Anforderungen der Pflegebranche spezialisiert und erstellen Ihnen daher den Jahresabschluss sowohl nach handelsrechtlichen als auch nach steuerrechtlichen Vorschriften sowie insbesondere unter Beachtung der Vorgaben der Pflegebuchführungsverordnung.

An die Qualität der von uns erstellten Jahresabschlüsse stellen wir hohe Anforderungen. Besonders berücksichtigen wir die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten spezifischen Besonderheiten (z. B. Plausibilitätsbeurteilungen zwecks Vorlage bei Kreditinstituten). Außerdem ist jeder von uns erstellte Jahresabschluss mit einem ausführlichen Erläuterungsteil versehen und daher als grundlegendes Instrument in besonderer Weise für die das Rating optimierenden Prozesse geeignet.

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungs­unternehmens? Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Jahres­abschluss passgenau auf Ihre Branche abgestimmt


Wir haben uns auf die branchenspezifischen Anforderungen der Pflege spezialisiert. Selbstverständlich erstellen wir Pflegeeinrichtungen den handelsrechtlichen Jahresabschluss, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung (PBV).

Das bedeutet jedoch nicht, dass wir uns in der Steuerberatung einzig auf Pflegeeinrichtungen beschränken. Auch Unternehmen und Freiberuflern jeder Branche und Rechtsform bieten wir gerne unsere Erfahrung und unser Wissen an. Unsere Steuerberater sind in der Lage, den handelsrechtlichen Jahresabschluss auch entsprechend der gesetzlichen Vorschriften Ihrer Branche zu erstellen.

Jahresabschluss Pflegeheim


Steuererklärung Pflegedienst

Hilfe beim Ausfüllen der Steuer­er­klärung


Neben Jahresabschlüssen erstellen wir auch sämtliche betrieblichen und privaten Steuererklärungen. Unser Ziel ist es, Ihre Steuererklärung übersichtlich und lückenlos zu gestalten. Ganz gleich, ob für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen: Für uns steht an erster Stelle, Ihre steuerliche Belastung zu verringern. Transparent und verständlich zeigen wir Ihnen somit die für Sie relevanten Fristen und optimalen Spielräume auf.

Insbesondere erstellen wir u. a. folgende Steuer­er­klärungen:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kapitalertragssteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungssteuer
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