21. März 2025
Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil seine Rechtsprechung zum Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) weiter konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Umständen der Beweiswert einer AU nach einer Kündigung erschüttert sein kann.
Hintergrund des Falls
Ein Arbeitnehmer reichte am 29. April 2022 seine Kündigung zum 31. Mai 2022 ein. Am ersten Arbeitstag nach der Kündigung, dem 02. Mai 2022, ließ er sich krankheitsbedingt arbeitsunfähig schreiben. Die AU bescheinigte ihm eine Erkrankung genau bis zum letzten Tag seines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Lohnfortzahlung, da er die Echtheit der Bescheinigung anzweifelte. Während das Landesarbeitsgericht zunächst zugunsten des Arbeitnehmers entschied, sah das BAG die Voraussetzungen für eine Erschütterung des Beweiswerts der AU als erfüllt an.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Urteil
- Zeitliche Koinzidenz: Eine AU kann ihren Beweiswert verlieren, wenn sie exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung abdeckt. Entscheidend ist dabei nicht, ob sie direkt am Tag der Kündigung vorgelegt wird, sondern ob ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht, insbesondere zum Ende der Kündigungsfrist.
- Verstoß gegen Richtlinien: Das BAG stellte fest, dass eine AU auch dann an Beweiskraft verlieren kann, wenn sie unter Missachtung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ausgestellt wurde, insbesondere wenn die Bescheinigung unzulässigerweise über einen zu langen Zeitraum, hier über 2 Wochen, ausgestellt wurde.
- Gesamtwürdigung erforderlich: Neben der zeitlichen Nähe zur Kündigung werden auch das Verhalten des Arbeitnehmers nach der Kündigung und andere Indizien berücksichtigt. So können beispielsweise Aktivitäten während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, die der vertraglich geschuldeten Tätigkeit ähneln (z. B. Kundenkontakte, Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber, etc.), den Beweiswert weiter erschüttern.
Praxistipp
Arbeitgeber sollten die Umstände einer AU nach Ausspruch einer Kündigung sorgfältig prüfen. Liegen Anhaltspunkte vor, die den Beweiswert erschüttern, kann eine Zahlungsverweigerung des Gehalts gerechtfertigt sein.
Das Urteil bestätigt die bisherige Rechtsprechung des BAG und stellt klar, dass eine AU nicht automatisch als Beweis für eine tatsächliche Erkrankung gilt, insbesondere wenn zeitliche Auffälligkeiten oder andere Indizien gegen eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit sprechen.
Urteil: BAG, Urt. v. 18.9.2024 – 5 AZR 29/24



