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24. März 2025

Telematikinfrastruktur

Verpflichtung ab 01. Juli 2025 für alle Pflegeheime

Einführung

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet mit großen Schritten voran und verändert die Art und Weise, wie Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsdienstleister miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten. Ein zentraler Bestandteil dieser digitalen Transformation ist die Telematikinfrastruktur (TI) – ein sicheres digitales Netzwerk, das alle Akteure im Gesundheitswesen miteinander verbindet und den geschützten Austausch von Gesundheitsdaten ermöglicht.

Seit März 2022 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Pflegeheime bereits auf freiwilliger Basis möglich. Doch ab dem 1. Juli 2025 wird sie für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend. Ziel der TI ist es, eine einheitliche digitale Grundlage für eine effizientere und vernetzte Gesundheitsversorgung zu schaffen und gleichzeitig eine schnelle und sichere Kommunikation zu gewährleisten. Um auf die Dienste zugreifen zu können, erfolgt die Authentifizierung über smartCards, wie z.B. den Heilberufeausweis.

Zur Sicherstellung der Datensicherheit prüft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik regelmäßig die technischen Verfahren der TI.[1]

Vorteile der Telematikinfrastruktur für Pflegeeinrichtungen

  1. Sichere Kommunikation: Mit der TI und der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) erhalten Pflegeheime Zugang zu einem sicheren E-Mail- und Messenger-Programm. Dies ermöglicht den verschlüsselten, standardisierten Austausch von Gesundheitsdaten mit anderen Gesundheitsdienstleistern. So werden sensible Daten sicher übertragen, was die Datensicherheit und den Datenschutz für alle Beteiligten erhöht. Zudem sind alle Daten stets aktuell und jederzeit für die autorisierten Personen verfügbar.
  2. Zugang zu Gesundheitsinformationen: Mit Zustimmung der Patienten können Pflegeheime auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen. Dies ermöglicht Pflegekräften, einen umfassenden Überblick über den Gesundheitszustand der Bewohner zu erhalten und Pflegeprozesse besser zu planen.
  3. Digitale Abrechnung: In Zukunft können Pflegedienste komplett digital mit Pflege- und Krankenkassen abrechnen. Dadurch wird der Abrechnungsprozess effizienter und fehleranfällige manuelle Tätigkeiten reduziert.
  4. E-Rezept und Medikationsplan: Für die Übermittlung von E-Rezepten ist kein Ausdruck mehr notwendig. Die Daten werden elektronisch übermittelt, und der Medikationsplan ist stets vollständig und auf dem neuesten Stand.

Vorbereitung auf die Telematikinfrastruktur

Angesichts der verpflichtenden Anbindung ab dem 1. Juli 2025 ist es wichtig, bereits jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen. Ab dem 01. April 2025 haben Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, sich an dem Verfahren anzumelden. Um den Übergang zur Digitalisierung zu erleichtern, wird die vollelektronische Abrechnung innerhalb der TI jedoch erst ab dem 01. Dezember 2026 verpflichtend. Während des Übergangszeitraums ist es weiterhin möglich, eine papiergebundene Übermittlung rechnungsbegründender Unterlagen in Verbindung mit der elektronischen Übermittlung der Abrechnungsdaten außerhalb der TI durchzuführen.

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¹ https://www.aok.de/pp/lexikon/telematikinfrastruktur/

Sobald die Anbindung an die TI erfolgt ist, können Pflegeeinrichtungen die Refinanzierung für die dabei entstandenen Kosten beantragen. An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass die Anbindung zwar verpflichtend ist, jedoch keine Sanktionen bei Nichtumsetzung erfolgen.

Die Finanzierung mit der TI-Pauschale nach §106 b SGB XI

Um die anfallenden Kosten für die Erstausstattung sowie die monatlichen Betriebskosten zu refinanzieren, hat der Gesetzgeber eine TI-Pauschale aus den Mitteln der Pflege- bzw. Krankenversicherung festgelegt. Diese Pauschale wird jeder Einrichtung zustehen und soll die Kosten decken, die durch die Anforderungen an die Ausstattung der Telematik sowie die laufenden Betriebskosten entstehen.

Die Pauschale setzt sich aus einer Grundpauschale und einer Zuschlagspauschale zusammen. Es ist wichtig, einen Nachweis über die notwendigen Voraussetzungen für die Zahlung der Pauschale zu erbringen. Die Höhe der TI-Pauschale wird dabei alle zwei Jahre neu verhandelt.

Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen für den Erhalt der TI-Pauschale, als auch zu der aktuellen Höhe stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Quellen:             AOK, Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege, Einsichtsdatum: 06.03.2025

                           GKV-Spitzenverband, TI-Finanzierungsvereinbarung, Einsichtsdatum: 05.03.2025

Pflegesatzreferentin

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