24. Februar 2025
Pflegesatzverhandlungen in NRW:
Verfahrensverzögerungen und neue Unklarheiten
Aktuelle Lage der Pflegesatzverhandlungen in NRW
Die Pflegesatzverhandlungen in Nordrhein-Westfalen stehen weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Das Wort „Verhandlungsstau“ hat sich längst zu einem Unwort entwickelt. Doch statt Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen, sorgen neue Verfahren und eine uneinheitliche Informationslage für Unsicherheiten und erneute Verzögerungen.
Verfahrensverzögerungen und ungleiche Informationslage
Langwierige Abstimmungen: Die Abstimmungen zwischen Kostenträgern, Pflegeeinrichtungen und Behörden sind weiterhin langwierig. Der Grund liegt jedoch weniger in der eigentlichen Verhandlung von Einzelbudgets – dem Kern der Pflegesatzverhandlungen –, sondern vielmehr sorgen grundlegende Diskussionen über Aspekte, wie Personalmengen in der Pflege und die dazugehörigen Anhaltswerte sowie Debatten über die in den Antragsunterlagen anzugebenden Informationen und deren Interpretation für enorme Verzögerungen in den Verfahren.
Diese verzögerten Entscheidungen führen zu finanziellen Engpässen und Planungsproblemen für die Einrichtungen.
Fehlende Transparenz: Unterschiedliche Informationsstände zwischen den Verhandlungspartnern erschweren eine einheitliche Vorgehensweise.
Entscheidungen, welche im Grundsatzausschuss NRW und dessen Unterarbeitsgruppen getroffen werden, sind nicht öffentlich einsehbar und gelangen oft nur verzögert über die Leistungserbringerverbände an die Einrichtungen. Einen einheitlichen Informationsfluss gibt es nicht – und entsprechende Beschlussprotokolle werden meist erst auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Dies hat zur Folge, dass sogar unter den Kostenträgern selbst keine einheitliche Informationsbasis besteht. Unterschiedliche Vorgehensweisen und abweichende Interpretationen von Neuerungen sind die Folge – Diskussionen und Verfahrensverzögerungen sind vorprogrammiert.
Neue Regelungen – Mehr Klarheit oder neue Fragen?
Anstatt bestehende Unklarheiten zu beseitigen, werfen aktuelle Neuerungen neue Fragen auf. Mit Veröffentlichung der neuen bzw. ergänzten Antragsunterlagen für Pflegesatzanträge zum Ende des vergangenen Jahres soll eine einheitliche Ausgangsbasis für alle Einrichtungen geschaffen werden. Der Fokus liegt dabei auf der Umsetzung der Personalbemessung nach § 113c SGB XI. Durch detaillierte Angaben zur Personalbesetzung in diversen Zeiträumen soll die individuell zustehende Personalausstattung im Pflegepersonalbereich – einschließlich möglicher Bestandsschutzansprüche – ermittelt werden.
Einheitliche Leitlinien zur Umsetzung der Neuerungen oder konkrete Ausfüllhinweise zu den neuen Antragsunterlagen fehlen jedoch, was nicht nur zu Unsicherheiten bei den Pflegeeinrichtungen, sondern auch bei den Kostenträgern führt.
Nach unserer Einschätzung beinhalten die neuen Antragsunterlagen diverse Unklarheiten. Es erfolgen beispielsweise Vergleiche von absoluten Personalmengen, ohne die dazugehörigen Belegungsstrukturen und Auslastungsgrade in die Auswertungen einzubeziehen. Auch die Ermittlung der prospektiv anzuwendenden Anhaltswerte bleibt in vielen Punkten unklar.
Aufgrund der aktuellen Sach- und Informationslage muss daher jede Einrichtung in den Pflegesatzverhandlungen als Einzelfall betrachtet werden. Nur durch eine individuelle Bewertung kann eine potenzielle Schlechterstellung verhindert werden.
Fazit und Ausblick
Die derzeitige Situation erfordert dringend eine bessere Koordination und transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Pflegeeinrichtungen brauchen Planungssicherheit und eine klare, einheitliche Linie in den Verhandlungen. Es gilt, die Prozesse zu beschleunigen und eine verlässliche Umsetzung der neuen Regelungen sicherzustellen.
Wir werden die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und Sie regelmäßig informieren.