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25. Spetember 2025

Schwangerschaft und Kündigungsschutz

Klage trotz versäumter Frist erfolgreich

Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 03.04.2025 – 2 AZR 156/24) stärkt erneut den Kündigungsschutz werdender Mütter – auch wenn die Klagefrist formal verstrichen ist. Im Fokus steht die Frage, wann genau eine Arbeitnehmerin als „wissend schwanger“ gilt, wenn sie nach einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben möchte.

Der Fall:

Einer Arbeitnehmerin wurde ordentlich gekündigt – zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits schwanger war, ohne davon zu wissen. Etwa zwei Wochen später führte sie einen Schwangerschaftstest durch, der positiv ausfiel. Einen Termin beim Frauenarzt erhielt sie jedoch erst rund einen Monat nach Erhalt der Kündigung. Erst dort wurde die Schwangerschaft ärztlich bestätigt. Kurz vor dem Arzttermin erhob sie Kündigungsschutzklage und beantragte deren nachträgliche Zulassung.

Die Arbeitgeberin argumentierte, die Klage sei verfristet: Die Arbeitnehmerin habe durch den positiven Selbsttest bereits innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG Kenntnis von der Schwangerschaft gehabt. Eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG sei daher nicht möglich.

Das Urteil:

Das BAG stellte sich auf die Seite der Arbeitnehmerin und erklärte die Kündigung für unwirksam. Entscheidend sei nicht der selbst durchgeführte Test, sondern erst die ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft.

Die verspätet erhobene Klage wurde daher nachträglich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG zugelassen. Die Richter betonten: Die Arbeitnehmerin habe sich um eine zeitnahe ärztliche Klärung bemüht. Dass der Termin erst verspätet stattfand, sei ihr nicht anzulasten.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Das Urteil zeigt: Ein positiver Schwangerschaftstest allein genügt nicht als „Kenntnis der Schwangerschaft“ im Sinne der Kündigungsschutzregelungen. Erst die ärztliche Feststellung ist ausschlaggebend – mit entsprechenden Konsequenzen für Fristen und die Wirksamkeit von Kündigungen.

Rechtsanwalt

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