Zum Hauptinhalt springen

27. März 2026

Achtung bei der Vergabe von Gutscheinen an Mitarbeiter – Aktualisierung:

Anfang des Jahres haben wir auf die neue Rechtsauffassung bei der Ermittlung des Sachbezugswertes hingewiesen.

-> Vergabe von Gutscheinen an Mitarbeiter | HKB GmbH 

Nach den uns damals vorliegenden Informationen, sollte diese auch für die Ermittlung des Wertes von Gutscheinen greifen.

Hier liegen uns nun neue Informationen vor:  Bei der Ermittlung des Wertes eines Gutscheins verbleibt es bei der alten Regelung. Die Kosten für Bereitstellungsgebühren/ Bearbeitungsgebühren werden nicht auf den Wert des Gutscheins angerechnet. Sie können hier also weiterhin die 50,00 €-Grenze voll ausschöpfen.

In diesem Zusammenhang möchten wir aber noch einmal dringend auf die richtige Auswahl der Gutscheine, die Sie an Mitarbeiter vergeben, hinweisen:

Nicht jeder Gutschein stellt einen Sachbezug dar! Im Gegenteil: Viele der im Handel erhältlichen Gutscheine gelten als Barlohn und sind somit steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Sollten Sie sich also für die Vergabe von Gutscheinen an Ihre Mitarbeiter entscheiden, empfehlen wir dringend, vorab Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater zu halten!

Steuerfachangestellte

Diesen Beitrag teilen

Unsere Blogbeiträge werden stets mit größter Sorgfalt und nach aktuellem Stand der Gesetzeslage verfasst. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich rechtliche und gesetzliche Rahmenbedingungen jederzeit ändern können. Daher dienen die Inhalte ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und können keine individuelle Beratung ersetzen.

Für spezifische Fragen oder Anliegen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an unsere Experten zu wenden.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!