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05. Januar 2026

Aktivrente

Neue Chancen ab 2026

Zum 01.01.2026 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer sog. Aktivrente geschaffen. Hierhinter verbirgt sich jedoch weder eine „zusätzliche Rente“ noch eine „Rentenerhöhung, sondern die Möglichkeit, steuerfrei neben der Altersrente ein Zusatzeinkommen von bis zu € 2.000,00 / Monat zu beziehen.

Was hierbei zu beachten ist, fassen wir in Kürze zusammen:

  • Grundvoraussetzungen

Der Mitarbeiter muss die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten haben und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Wichtig ist, dass neben der Regelaltersrente nur eine zusätzliche Beschäftigung ausgeübt wird (d.h. es ist keine Aufsplittung auf zwei Beschäftigungsverhältnisse möglich)

  • Steuerliche Behandlung

Das steuerfreie Einkommen von bis zu € 2.000 / Monat unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, d.h. es erhöht nicht den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Der Freibetrag von € 2.000,00 ist ein Monatsbetrag, er ist daher nicht (anteilig) übertragbar auf Folgemonate.

  • Sozialversicherung
    • für den Arbeitnehmer entfallen:
      • Lohnsteuer
      • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
      • ggf. Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (abhängig vom Arbeitsvertrag)
    • Weiterhin von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzuführen:
      • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    • Arbeitgeber:
      • muss den vollständigen Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung abführen (dieser Beitrag führt nicht zu einer Rentenerhöhung des Arbeitnehmers, sondern dient ausschließlich dazu, das Rentensystem zu stützen)

  • Umgang mit Gehältern von mehr als 2.000 €

Diese werden aufgeteilt. Der Betrag, der den Freibetrag von € 2.000,00 übersteigt, ist steuerpflichtig.

  • Besonderheit im Pflegebereich / Umgang mit Zuschlägen

Die Zahlung von Zuschlägen ab einem Stundenlohn von  € 25,00 sind sozialversicherungspflichtig, aber bis zu einem Stundenlohn von € 50,00 steuerfrei. Daher sind diese Zuschläge nicht auf die steuerfreie Aktivrente anzurechnen.

Für weitere Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu!

Rechtsanwältin

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