Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!
Unterstützung bei Personalabgleichen, Prüfungen durch MDK, Heimaufsicht & anderen Aufsichtsbehörden
Wir verhindern, dass Sie mit den Pflegekassen oder den Aufsichtsbehörden in Konflikt geraten, indem wir:
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Sie strategisch und operativ beraten sowie bestmöglich aufstellen
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prüfen, ob Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, z.B. Personalvorhaltung
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ggf. Mängel aufdecken und Ihnen bei der Beseitigung helfen
Unternehmensberatung
Unternehmensberatung
Steuerberatung
Steuerberatung
Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.
Rechtsberatung
Rechtsberatung
Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.
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Vertretung gegenüber der Heimaufsichtsbehörde
Damit es in Ihrem Fall nicht so weit kommt, schalten wir uns gerne als Vermittler dazwischen und prüfen die Beanstandungen der Heimaufsichtsbehörde gegen. Groß ist unser Interesse, Konflikte mit der Heimaufsicht gar nicht erst entstehen zu lassen, indem wir Sie auf Kontrollen sorgfältig vorbereiten und gegebenenfalls frühzeitig korrigierende Maßnahmen einleiten.
Wir beraten Sie gerne!
Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.
Prüfbehörde Heimaufsicht: Kontrollierender Partner
MDK-Qualitätsprüfung
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Hilfe bei der Umsetzung pflegerischer Qualitätsanforderungen
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Beratung hinsichtlich typischer „Prüffallen“
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Prüfung auf Richtigkeit und ggf. Einwanderheben gegenüber dem MDK
Wir beraten Sie gerne!
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Bestens vorbereitet dem MDK-Prüfer gegenübertreten
Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste werden regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen. Diese Qualitätsprüfungen nach § 115 SGB XI erfolgen anhand eines umfangreichen Kataloges an Prüfkriterien. Sie werden in der Regel einmal jährlich unter vorheriger Anmeldung vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und teilweise auch von dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) durchgeführt.
Diese Regelprüfungen können bei Vorliegen eines hohen Qualitätsniveaus auf einen zweijährigen Prüfrhythmus erweitert werden. Die Prüfer können jedoch auch unangekündigt oder anlassbezogen vor Ihrer Tür stehen, wenn schlechtere oder unvollständige Daten aus den regelmäßigen Indikatorenmeldungen vorliegen. Eine gute Vorbereitung und Datengrundlage helfen Ihnen und Ihren Mitarbeitern, der MDK-Qualitätsprüfung gelassen entgegenzutreten und etwaige Mängel, die dem Prüfer negativ auffallen könnten, gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wir beraten Sie gerne frühzeitig hinsichtlich typischer „Prüffallen“ und unterstützen Sie bei der Auswertung der MDK-Bewertungsbögen.
MDK-Prüfung in der vollstationären Pflege: Neues Qualitätssystem
Im November 2019 wurden für die MDK-Prüfung von vollstationären Einrichtungen neue Qualitätsprüfungsrichtlinien eingeführt.
Grundlage für die neuen Bewertungsrichtlinien bei der MDK-Qualitätsprüfung sind unter anderem die sogenannten Ergebnisindikatoren. Seither sind Pflegeheime dazu verpflichtet, jedes halbe Jahr interne Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohner an die unabhängige Datenauswertungsstelle (DAS) zu übermitteln. Dort werden die Daten geprüft, dienen als Grundlage für die Berechnung der Indikatorergebnisse und werden mit den bundesweit erhobenen Werten der MDK-Qualitätsprüfungen verglichen.
Aufgrund unseres Spezialwissens und unserer 30-jährigen Erfahrungen sind wir in der Lage, Ihre Interessen und Rechte effektiv und konsequent durchzusetzen. Die Beratung durch uns ist oft der beste Weg, um Konflikte mit den Aufsichtsbehörden und Pflegekassen unbürokratisch und schnell zu lösen. Kommt es dennoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen zum Beispiel bei Vertragsverstößen, Pflegemängeln und Pflegefehlern, steht Ihnen unsere Rechtsberatung helfend zur Seite.