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Prüf­verfahren
Prüf­ver­fah­ren

Unter­stützung bei Personal­abgleichen, Prüfungen durch MDK, Heim­auf­sicht & anderen Aufsichts­behörden


Kaum eine Branche ist so stark reguliert wie die Pflege. Die Heimaufsicht, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Pflegekassen stellen die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in Einrichtungen sicher.
Die Heimaufsicht ist ein sehr wichtiges Organ für Einrichtungen in der Pflege. Sie ist eine Prüfbehörde, die in turnusmäßigen Abständen Einrichtungen im Rahmen von sogenannten Regelbegehungen kontrolliert. Sie hat dabei die Interessen und Bedürfnisse der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und der Angestellten einer Pflegeeinrichtung im Blick. Die Heimaufsichtsbehörde will die Qualität von Wohnen, Betreuen und Arbeiten in der Einrichtung sicherstellen.

Wir verhindern, dass Sie mit den Pflege­kassen oder den Aufsichts­behörden in Konflikt geraten, indem wir:

  • Sie strategisch und operativ beraten sowie bestmöglich aufstellen
  • prüfen, ob Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, z.B. Personalvorhaltung
  • ggf. Mängel aufdecken und Ihnen bei der Beseitigung helfen

Unternehmens­beratung

Unternehmens­beratung

Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!

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Steuerberatung

Steuerberatung

Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.

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Rechtsberatung

Rechtsberatung

Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.

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Heimaufsicht

Vertretung gegenüber der Heim­aufsichts­behörde


Hat die Heimaufsicht Grund, an der Qualität einer Pflegeeinrichtung zu zweifeln, etwa weil sich Bewohner, Angehörige oder Mitarbeiter beschwert haben, setzt sie nicht selten anlassbezogene unangekündigte Überprüfungen an. Entdeckt sie dabei Mängel, wird es für Einrichtungen häufig existenzgefährdend, denn die Heimaufsicht kann die Pflegeeinrichtung mit Auflagen, Bußgeldern, Belegungsstopps oder der Schließung sanktionieren.

Damit es in Ihrem Fall nicht so weit kommt, schalten wir uns gerne als Vermittler dazwischen und prüfen die Beanstandungen der Heimaufsichtsbehörde gegen. Groß ist unser Interesse, Konflikte mit der Heimaufsicht gar nicht erst entstehen zu lassen, indem wir Sie auf Kontrollen sorgfältig vorbereiten und gegebenenfalls frühzeitig korrigierende Maßnahmen einleiten.

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungsunternehmens?
Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Prüfbehörde Heimaufsicht: Kontrol­lieren­der Partner


Neben Ihrer Rolle als Prüfbehörde hat die Heimaufsicht auch eine beratende Funktion und das nicht nur für Bewohner und Angehörigen, sondern auch für Ihre Einrichtung. Deswegen sollten Sie die Heimaufsicht durchaus als Ihren Partner ansehen. So wie Sie hat die Heimaufsichtsbehörde gute Lebens- und Arbeitsumstände für Ihre Bewohner und Ihre Mitarbeiter zum Ziel. Aus diesem Grund überprüft sie Ihre Einrichtung und ordnet gegebenenfalls Maßnahmen an, die Ihnen bei der Optimierung Ihrer Einrichtung helfen werden.
Prüfverfahren Heimaufsicht


MDK Qualitätsprüfung Prüfverfahren

MDK-Qualitäts­prüfung


Wir helfen Ihnen, die Prüfung gut zu bestehen und analysieren mit Ihnen die MDK-Prüfberichte. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung ist es uns möglich, ggf. geeignete Nachweise zu erbringen, um ungerechtfertigte Mängel zu widerlegen. Gemeinsam nehmen wir der MDK-Qualitätsprüfung den Schrecken.
Lassen Sie sich noch vor der MDK-Qualitätsprüfung beraten und profitieren Sie von unserem Know-how in der Pflegebranche:
  • Hilfe bei der Umsetzung pflegerischer Qualitätsanforderungen
  • Beratung hinsichtlich typischer „Prüffallen“
  • Prüfung auf Richtigkeit und ggf. Einwanderheben gegenüber dem MDK

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungsunternehmens?
Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Bestens vorbereitet dem MDK-Prüfer gegenüber­treten


Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste werden regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen. Diese Qualitätsprüfungen nach § 115 SGB XI erfolgen anhand eines umfangreichen Kataloges an Prüfkriterien. Sie werden in der Regel einmal jährlich unter vorheriger Anmeldung vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und teilweise auch von dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) durchgeführt.

Diese Regelprüfungen können bei Vorliegen eines hohen Qualitätsniveaus auf einen zweijährigen Prüfrhythmus erweitert werden. Die Prüfer können jedoch auch unangekündigt oder anlassbezogen vor Ihrer Tür stehen, wenn schlechtere oder unvollständige Daten aus den regelmäßigen Indikatorenmeldungen vorliegen. Eine gute Vorbereitung und Datengrundlage helfen Ihnen und Ihren Mitarbeitern, der MDK-Qualitätsprüfung gelassen entgegenzutreten und etwaige Mängel, die dem Prüfer negativ auffallen könnten, gar nicht erst entstehen zu lassen.

Wir beraten Sie gerne frühzeitig hinsichtlich typischer „Prüffallen“ und unterstützen Sie bei der Auswertung der MDK-Bewertungsbögen.

MDK Prüfung Prüfverfahren


MDK Prüfung vollstationäre Pflege

MDK-Prüfung in der voll­statio­nären Pflege: Neues Qualitäts­system


Im November 2019 wurden für die MDK-Prüfung von vollstationären Einrichtungen neue Qualitätsprüfungsrichtlinien eingeführt.

Grundlage für die neuen Bewertungsrichtlinien bei der MDK-Qualitätsprüfung sind unter anderem die sogenannten Ergebnisindikatoren. Seither sind Pflegeheime dazu verpflichtet, jedes halbe Jahr interne Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohner an die unabhängige Datenauswertungsstelle (DAS) zu übermitteln. Dort werden die Daten geprüft, dienen als Grundlage für die Berechnung der Indikatorergebnisse und werden mit den bundesweit erhobenen Werten der MDK-Qualitätsprüfungen verglichen.

Aufgrund unseres Spezialwissens und unserer 30-jährigen Erfahrungen sind wir in der Lage, Ihre Interessen und Rechte effektiv und konsequent durchzusetzen. Die Beratung durch uns ist oft der beste Weg, um Konflikte mit den Aufsichtsbehörden und Pflegekassen unbürokratisch und schnell zu lösen. Kommt es dennoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen zum Beispiel bei Vertragsverstößen, Pflegemängeln und Pflegefehlern, steht Ihnen unsere Rechtsberatung helfend zur Seite.