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Versorgungsvertrag und Anzeigeverfahren nach den Heimgesetzen

Steht ein Zulassungsverfahren oder eine Anpassung der bestehenden Zulassung an, so bieten wie wir Ihnen die Erstellung der notwendigen Anzeigen sowie Anträge zum Abschluss der Versorgungsverträge nach SGB XI und SGB V.

 

Wir bereiten die notwendigen Unterlagen für Sie auf und prüfen hierbei Ihre Konzeptionen, bei deren Erstellung wir Sie auch unterstützen können. Wir führen für Sie die notwendigen Gespräche mit den Heimaufsichtsbehörden und Kostenträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern), prüfen die Anforderungen der Behörden, immer mit dem Ziel, eine zumindest aus for­malen Gründen reibungslose Eröffnung oder Erweiterung Ihrer Einrichtung zu ermöglichen.

 

Sollte aufgrund der Wirren der Bürokratie mal ein reibungsloser Ablauf nicht möglich sein, begleiten wir Sie in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Dissel-Schneider auch bei den weiteren Schritten vor den Gerichten.