Kommt es zum Scheitern der Pflegesatzverhandlung, scheuen wir uns nicht vor dem Gang an die Schiedsstellen nach SGB XI und SGB XII. Wir erstellen für Sie optimal aufbereitete Schiedsstellenanträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und sonstiger relevanter Urteile.
Wir vertreten Sie im Rahmen der Schiedsstellenverhandlungen, die auf der Grundlage einer sorgfältig aufbereiteten Kalkulation der Pflegesatzbestandteile eine fach- und sachlich lückenlose Argumentation erfordern.
Da leider auch bei Schiedsstellenverfahren nicht immer Recht gesprochen wird, begleiten wir Sie in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Dissel-Schneider auch bei ggf. erforderlichen weiteren Schritten vor den Gerichten.