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Schiedsstellenverfahren nach SGB XI und SGB XII

Kommt es zum Scheitern der Pflegesatzverhandlung, scheuen wir uns nicht vor dem Gang an die Schiedsstellen nach SGB XI und SGB XII. Wir erstellen für Sie optimal aufbereitete Schiedsstellenanträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesso­zialgerichtes und sonstiger relevanter Urteile.

 

Wir vertreten Sie im Rahmen der Schiedsstellenverhandlungen, die auf der Grundlage einer sorgfältig aufbereiteten Kalkulation der Pflegesatzbestandteile eine fach- und sachlich lü­ckenlose Argumentation erfordern.

 

Da leider auch bei Schiedsstellenverfahren nicht immer Recht gesprochen wird, begleiten wir Sie in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Dissel-Schneider auch bei ggf. erfor­derlichen weiteren Schritten vor den Gerichten.