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Verhandlung von Pflegesätzen

Erstellen geeigneter Pflegesatzanträge und Verhandlungsunterlagen nach den Vorschriften des 11. und 12. Sozialgesetzbuchs.


Pflegesätze bestehen seit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes aus einer Vielzahl von Komponenten. Wir erstellen die Pflegesatzanträge für alle Entgelte Ihrer Pflegeeinrichtung. Als "Pflegesätze" verstehen wir somit die Pflegevergütungen, das Entgelt für Unter­kunft, das Entgelt für Verpflegung, der Ausbildungszuschlag, der Zuschlag nach § 87 b SGB XI, die Maßnahme- und Grundpauschale gem. § 76 SGB XII, die Investitionsbeträge gem. § 82 Abs. 4 SGB XI sowie die mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen gem. § 82 Abs. 3 SGB XI.

 

Hierbei berücksichtigen wir die Erfordernisse und Besonderheiten der Pflegesatzgestaltung der jeweiligen Bundesländer. Wir verstehen uns hierbei jedoch nicht als "Formularausfüller", sondern wir wollen für Sie das Optimum hinsichtlich der Gestaltung Ihrer Pflegesätze unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im SGB XI und SGB XII erzielen.

Pflegesatzverhandlung nach dem SGB XI und dem SGB XII

Führung der Verhandlungen der Pflegesätze mit den Pflegekassen und/oder den Sozialhilfeträgern.

 

Es ist uns ein persönliches Anliegen, im Rahmen der Pflegesatzverhandlung unsere langjährigen Erfahrungen für Sie einsetzen zu können und es versteht sich von selbst, dass wir keine Abstriche machen, um für Ihre individuelle Situation die optimalen Pflegesätze gleich welcher Art zu erzielen.

Leistungs- und Qualitätsmerkmale gem. § 84 Abs. 5 SGB XI, Leistungs- und Prüfvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII zur Pflegesatzvereinbarung

Wir passen die Inhalte der Leistungs- und Qualitätsmerkmale gem. § 84 Abs. 5 SGB XI oder der Leistungs- und Prüfvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII an die Bedürfnisse und das Angebotsspektrum Ihrer Pflege- oder Behinderteneinrichtung an und bringen dies in Einklang mit den von Ihnen gewünschten Pflegesätzen.

 

In Abhängigkeit vom Standort der Einrichtung und den geltenden gesetzlichen bzw. vertraglichen Rahmenbedingungen berücksichtigen wir im Rahmen der Inhalte der Leistungs- und Qualitätsmerkmale gem. § 84 Abs. 5 SGB XI ein ausgewogenes Verhältnis der Personalanhaltswerte / Personalschlüssel sowie der weiteren Leistungs- und Qualitätsbestandteile zu den von Ihnen gewünschten Pflegesätzen.

Mitteilung der Entgelterhöhungen für die Bewohner, Information und Stellungnahme des Heimbeirates

Wie erstellen für Sie die im Rahmen des Pflegesatzverfahrens notwendigen Mitteilungen über die Entgelterhöhungen an Ihren Heimbeirat sowie an Ihre Bewohner bzw. deren Betreuer nach den einschlägigen Vorschriften lt. § 9 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG); natürlich berücksichtigen wir auch die ggf. individuellen Vorschriften der in den jeweiligen Bundesländern geltenden landesrechtlichen Bestimmungen.

 

Die Mitteilung der Entgelterhöhung steht bei uns im Einklang mit den Inhalten der Pflegesatzanträge nach dem SGB XI und dem SGB XII sowie den nach der Pflegesatzverhandlung vereinbarten Pflegesätzen, immer mit dem Ziel, die Entgelterhöhung entsprechend dem mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern vereinbarten Zeitpunkt der Pflegesatzerhöhung umsetzen zu können.