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Heim­recht

Heim­recht

Anwalt für Heimrecht


Das Heimrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Heimträgern und Heimbewohnern sowie die Überwachung der Pflegeeinrichtungen durch den Staat.
In diesem Spannungsfeld kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten und Konflikten. Durch unsere Spezialisierung auf die Pflegebranche und unsere Erfahrung mit Aufsichtsbehörden bieten wir Ihnen daher gerne unsere kompetente Beratung und loyale Vertretung als spezialisierte Anwälte für Heimrecht an.

Unser Anwalt für Heimrecht berät Sie zu Themen wie:

  • Gestaltung und Anpassung des Heimvertrags
  • Gestaltung von Verträgen von Anbietern ambulanter Wohngruppen sowie Komplexanbietern

  • Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden bei behördlichen Prüfungen und Anordnungen
  • Rechtliche Beratung bei Konflikten mit Bewohnern/Angehörigen/Betreuern

Unter­neh­mens­bera­tung

Unter­neh­mens­bera­tung

Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!

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Steuer­bera­tung

Steuer­bera­tung

Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.

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Rechts­bera­tung

Rechts­bera­tung

Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.

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Heimgesetz


Das Heimgesetz (HeimG) regelte ursprünglich als bundeseinheitliches Gesetz die stationäre Pflege älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Zum Schutz der Bewohner enthielt es Vorschriften und Mindeststandards zum Errichten und Betreiben von Einrichtungen.

Durch die Reform im Heimrecht im September 2006 müssen sich Verbraucher und Heimträger nun durch einen Dschungel aus Gesetzen sowie Verordnungen kämpfen: das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zur Regelung des Heimvertragsrechtes sowie das jeweilige Landesheimgesetz zur Regelung des Ordnungsrechtes, das je nach Bundesland unterschiedliche konzeptionelle personelle und bauliche Anforderungen an die Pflegeeinrichtungen stellt.

Heimgesetz - Anwalt für Heimrecht


Heimentgelte und Entgelterhöhung - Anwalt für Heimrecht

Heimentgelte und Entgelterhöhung


Nach dem ersten Einzug des Bewohners treten immer wieder Veränderungen auf, die somit Anpassungen des Heimvertrages erfordern: Übergang von Kurzzeitpflege in Dauerpflege, Umzug innerhalb der Einrichtung, Entgelterhöhungen durch Änderungen der Pflegegrade oder Abschluss neuer Vergütungssätze, etc. Damit im Pflegealltag die vertragliche Umsetzung nicht vergessen wird, sollten standardisierte Nachträge zu Heimverträgen bestehen, die diese Änderungen abbilden.

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungs­unternehmens? Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Betreutes Wohnen – Ambulantisierung


Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 ist das Heimrecht zum Landesrecht geworden. Seither bestehen in jedem Bundesland eigene Anforderungen an Heime und betreute Wohnformen innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs des jeweiligen Landesheimgesetzes. Dies erfordert beziehungsweise ermöglicht in jedem Bundesland für Komplexanbieter unterschiedliche Leistungskombinationen in Service-Wohnanlagen.

Unser Anwalt für Heimrecht beratet Sie bei der Konzeptionierung von Service-Wohnanlagen und anderen ambulant betreuten Wohnangeboten oder auch Kombinationen von ambulant, (teil-)stationären Leistungen als Komplexanbieter, unterstützen Sie bei zum Teil erforderlichen Abstimmungen mit der Heimaufsicht, erstellen maßgeschneiderte Mietverträge und Verträge der Service-Pakete zwischen Bewohnern und Dienstleistern und beraten Sie bei der Vermeidung von Steuerfallen.

Betreutes wohnen - Ambulantisierung


Anwalt für Heimrecht

Heimgesetz-Reform: Auswirkungen auf die Pflege


Durch die Gesetzesreform im Heimrecht hat sich der Informationsumfang für die Bewohner stark verbessert, doch sind dadurch die bürokratischen Anforderungen an Einrichtungen deutlich gestiegen.

Der Heimvertrag muss durch eine Vor-Information ergänzt werden, Entgelterhöhungen müssen den Bewohnern schriftlich erläutert werden und gewinnen durch immer neue Entgeltbestandteile an Komplexität.

Das Ordnungsrecht wurde Länderrecht und stellt in jedem Bundesland unterschiedliche Anforderungen an die Konzeption, die Baulichkeit und die personellen Vorgaben. Die Abgrenzung zu Leistungsangeboten außerhalb des jeweiligen Landesheimgesetzes sind in jedem Bundesland anders.

Damit Sie im Heimrecht nicht den Überblick verlieren, bietet unser Anwalt für Heimrecht Ihnen unsere juristische Unterstützung an. Wir haben uns nicht bloß auf das Heimrecht spezialisiert, durch unsere Expertise in der Beratung von Pflegeeinrichtungen kennen wir die Abläufe in Ihren Betrieben, Ihre Probleme und Fragestellungen und können Sie bedarfsgerecht sowie praxisnah beraten. Wir bieten Ihnen für die verschiedenen Bundesländer angefertigte Muster-Vor-Informationen und Muster-Heimverträge, passen diese auf die individuelle Besonderheit Ihrer Einrichtung an und beraten Sie im Zusammenhang mit Leistungs- und Vertragsänderungen.

Die HKB GmbH leistet Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung für Pflegeeinrichtungen. Derzeit betreuen wir mehrere 100 Träger im gesamten Bundesgebiet.

Be­su­chen Sie da­her un­se­ren Anwalt für Heimrecht, wenn Sie im Heim­recht fol­gen­de oder ähn­li­che Fra­ge­stel­lun­gen klä­ren möch­ten:

  • Was ist Heim und was sind hiervon abweichende Leistungskombinationen aus Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Wohnen?
  • Was darf/muss ein Komplexanbieter einer Betreuten Wohnanlage bieten?
  • Wann werden Service-Leistungen in Betreuten Wohnanlagen umsatzsteuerpflichtig?
  • Welche Service-Leistungen sind bei ambulanten Wohnformen bei der Einkommensteuer der Bewohner absetzbar und müssen deshalb gesondert ausgewiesen werden?